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Welche Berufsgenossenschaft ist für mich zuständig?
Informationsangebot zur Gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmer erweitert

28.07.2010

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand hat das Informationsangebot für Existenzgründer erweitert.

Da Existenzgründern oftmals nicht bekannt ist, welche Berufsgenossenschaft für das neue Unternehmen zuständig ist, gibt es seit diesem Jahr eine kostenlose Infoline der DGUV unter Tel. 0800 60 50 40 4.

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses nach § 192 Abs. 1 SGB VII binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbemeldung erhält. Für Existenzgründer ist meistens eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert, die Zuständigkeit richtet sich nach der Hauptbranche und somit dem Schwerpunkt der Tätigkeit.

Die Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht kraft Gesetzes oder kraft der Satzung der Berufsgenossenschaft automatisch versichert, jeder Unternehmer kann sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei seiner Berufsgenossenschaft versichern.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung, zur Anmeldung und zu den Beiträgen finden Sie auf den Internetseiten der DGUV.

 

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